Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt)
Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt)

Erstattungsmöglichkeiten

Die Peters Partnerteam dokumentiert alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der zu unterstützenden Person erbracht werden. Sie stellt dann je nach Umfang diese Leistungen in  Rechnung, wöchentlich oder monatlich.

Eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen ist nur möglich, wenn die zu betreuende Person einen Pflegegrad hat und der Leistungserbringer von der Pflegekasse anerkannt ist.

Wer noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft wurde, aber Hilfe im Alltag benötigt, sollte zunächst einen Pflegegrad beantragen. Die Peters Partnerteam unterstützt Sie dabei.

 

Entlastungsbetrag

Kosten, die durch einen Alltagsbegleiter entstehen, können über den Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 € abgerechnet werden. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, trägt man die Differenz selbst. Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 für alle Pflegegrade.

Pflegebedürftige Senioren reichen Rechnungen über anerkannte Leistungen des Alltagsbegleiters einfach bei der Pflegekasse ein. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wird ein zertifiziertes Unternehmen, wie die Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt) für die Alltagsbegleitung beauftragt, kann auch eine Abbtretungserklärung abgegeben werden. 

Verhinderungspflege

Abrechnungen der Kosten für einen Alltagsbegleiter

Kosten für die Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse auch im Rahmen der Verhinderungspflege. ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Benötigen pflegende Angehörige, Freunde oder Bekannte, eine Auszeit von der Pflege oder sind sie wegen Urlaub oder Krankheit zeitweise verhindert, zahlt die Pflegeversicherung die sog. Verhinderungspflege. Die genauen Leistungen hängen davon ab, wie die Verhinderungspflege gestaltet wird und wer die Pflege übernimmt. Es ist eine Kostenerstattung für Alltagsbegleiter bis 1.612,00 € pro Jahr möglich.

Wichtig zu wissen:

Damit die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt, muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem zu Hause von einem Angehörigen betreut werden. Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen seit mindestens 6 Monaten pflegen.

Kombinierte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Guthaben von bis zu 806,00 € nutzen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Eine Kurzzeitpflege ist zeitlich auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und wird gewöhnlich in einer stationären Pflegeeinrichtung durchgeführt. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige etwa Urlaub macht.

Nutz der Pflegebedürftige die Leistung der Kurzzeitpflege nicht oder nicht in vollem Umfang, kann er sich diese auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und wie eine Art Guthaben nutzen. Bis zu 806,00 € pro Jahr können Sie so zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden

Hier finden Sie uns:

Peters Partnerteam in der Pflege UG (haftungsbeschränkt)
Vierhäuser 6
24863 Börm

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 0173 187 55 66 oder über Festnetz: 04627 18 56 239 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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